UNTERKUNFTSVERORDNUNG 

UNTERKUNFTSVERORDNUNG

1. In der Pension können nur Gäste untergebracht werden, die ein Personalausweis, einen gültigen Reisepass ggf. ein anderes Dokument vorlegen, das ihre Identität bestätigt und anschließend angemeldet werden.

2. Die Ausstattung des Hotels können nur diejenigen Gäste benutzen, die unter keiner Infektionskrankheit leiden.

3. Möchte der Gast seinen Aufenthalt verlängern, kann ihm ein anderes Zimmer angeboten werden als das, in dem er ursprünglich untergebracht wurde.

4. Bei der Anreise vereinbart der Gast die jeweilige Zeit, für die er das Zimmer benutzen kann. Sofern keine bestimmte Zeit festgelegt wurde, stehen die Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am letzten Aufenthaltstag hat der Gast das Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr leerzuräumen.

5. Von 22:00 bis 7:00 Uhr ist Nachtruhe.

6. Für die Unterkunft und die gewährten Dienstleistungen zahlt der Gast einen Preis gemäß geltende Preisliste (gewöhnlich nach Anreise).

7. In das Restaurant dürfen weder eigene Getränke noch Lebensmittel mitgebracht und dort konsumiert werden.

8. Ohne vorherige Zustimmung des Besitzers dürfen Gäste in Zimmern oder gemeinsamen Räumen weder Einrichtungsgegenstände umstellen, Reparaturen durchführen, irgendwelche Eingriffe in das Stromnetz noch sonstige Installationsarbeiten vornehmen. Die Pension ist eine Nichtraucher-Zone.

9. Der Gebrauch eigener Elektrogeräte ist verboten (z.B. Wasserkocher, Kochplatte, Toaster). Eine Ausnahme bilden Rasierapparate, Massagegeräte, Haartrockner, Lockenstäbe oder Radios. Für den sicheren Gebrauch dieser zulässigen Elektrogeräte ist der Gast verantwortlich. Der Gast haftet für sämtliche durch den Betrieb dieser Elektrogeräte verursachte Schäden.

10. Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast die Wasserhähne abdrehen, Lichter ausschalten, Fenster schließen und den Schlüssel abgeben (bei Aufenthaltsende).

11. Es ist nicht erlaubt Sportbedarf und sonstige Gegenstände (Skier, Schlitten, Fahrräder) im Zimmer aufzubewahren. Für die Aufbewahrung dieser Gegenstände ist ein anderer Ort bestimmt.

12. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder weder im Zimmer noch in anderen Räumen der Pension unbeaufsichtigt gelassen werden. Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich, und zwar in allen Räumen sowie außerhalb der Pension.

13. Der Gast trägt sämtliche Verantwortung für Schäden, die am Eigentum der Pension entstehen.

14. Die Pension trägt die Verantwortung für diejenigen Gegenstände des Gastes, welche er in die Pension hineinbrachte und haftet für Schäden an abgelegten Gegenständen, sofern diese an einem hierfür bestimmten Ort aufbewahrt wurden. Für Geld und Wertsachen ist die Pension nur dann verantwortlich, wurden diese gegen Bestätigung hinterlegt.

15. Frühstück wird im Restaurant von 07:00 bis 10:00 Uhr serviert. Abendessen, ein Teil der Halbpension, wird im Restaurant von 17:00 bis 19:00 Uhr serviert. Ab 20:00 Uhr können im Restaurant andere Gerichte sowie Getränke bestellt werden (s. Tagesangebot).

16. Verlässt der Gast die Pension in den Nachtstunden, wenn das Restaurant geschlossen ist, muss er das Treppenlicht ausschalten und das Gebäude abschließen.

18. Jeder Gast hat die Unterkunfts- sowie Betriebsverordnung einzuhalten. Sollte er diese auf schwerwiegende Weise verletzen, kann der Pensionsinhaber das Vertragsverhältnis mit diesem Gast beenden, und zwar ohne Kostenersatz.